NADA
ROLLE UND AUFGABEN DER NADA Bündelung der Kräfte im Kampf gegen Doping
Die NADA bekämpft Doping fern von institutionellen Interessenkonflikten. Sie
- ist eine unabhängige Einrichtung,
- ist allein dem Ziel der Dopingbekämpfung verpflichtet,
- wird nach dem Stakeholder-Modell durch Sport, Wirtschaft und Staat finanziert, ist aber weisungsunabhängig
- ist die zentrale Compliance-Einrichtung des deutschen Sports
- zeigt international Profil, um die Chancengleichheit für alle Sportler zu verbessern
- bindet alle maßgebenden gesellschaftlichen Kräfte in die Verfolgung des Stiftungszwecks ein, die an der Erhaltung der kulturellen und gesellschaftlichen Rolle des Sports ein Interesse haben.
Die Kernaufgaben der NADA sind:
- Umsetzung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems für Deutschland
- Erteilung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen ( TUE ) und Beantwortung von Medikamentenanfragen
- Prävention
- Umsetzung des WADA -Code in einen NADA -Code
- (Rechts-)Beratung für Verbände und Athleten
- Einrichtung eines unabhängigen Sportschiedsgerichts (Start am 1. 1. 2008)
- Internationale Zusammenarbeit
Die Arbeit der NADA
- gewährleistet Professionalität,
- hilft Kosten für alle Beteiligten einzusparen,
- stellt die Durchsetzung einheitlicher und gleicher Standards für alle Sportler und Athleten sicher und
- sorgt für eine effektive Wahrung deutscher Interessen im Ausland.
Die NADA wurde im Jahr 2002 gegründet, um eine Institution zu schaffen, die den Kampf gegen Doping unabhängig vom Sport aufnimmt. Sie ist noch ein junge Institution, die sich 2007 einer grundlegenden Reorganisation unterzogen hat, um die in der Stiftungsverfassung festgehaltenden Aufgaben nachhaltig und professionell zu erledigen.
NADAMED MEDIKAMENTENDATENBANK Die NADAMed Medikamentendatenbank soll es Sportlern und Betreuern ermöglichen, eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten zu erhalten. Die Datenbank enthält einer Auswahl häufig verschriebener oder angefragter Medikamente. Bei allen handelt es sich um in Deutschland durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene oder registrierte Präparate. Medikamente aus anderen Ländern sind nicht aufgeführt.
Basis dieser Datenbank ist die Liste von bislang bei der NADA nachgefragten sowie häufig verschriebenen Medikamente. Sie umfasst zurzeit knapp 2500 Medikamente und Wirkstoffe und wird ständig erweitert. Die Auswahl ist subjektiv und soll hauptsächlich jene Präparate erfassen, die bei Sportlern häufiger zur Anwendung kommen.
Generelle Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Arzneimitteln und Homöopathika sowie weitere Hinweise zu Dopingfallen finden Sie hier.
Bei nationalen und internationalen Wettkämpfen gelten die Regeln des jeweiligen Weltverbandes. Im Zweifelsfall sollte mit dem Verbandsarzt Rücksprache genommen werden. Bei einer Dopingkontrolle sollten alle Medikamente, die ein Sportler einnimmt, angegeben werden. Wir weisen außerdem darauf hin, dass verschreibungspflichtige Medikamente nur nach Anweisung der Ärztin bzw. des Arztes einzunehmen sind.
Die Nennung eines Präparates bedeutet weder Werbung noch Empfehlung hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.
Der WADA -Code International Standard for Therapeutic Use Exemptions ( TUE ) erlaubt Sportlern und ihren behandelnden Ärzten um die Ausnahmegenehmigung nachzusuchen, verbotene Wirkstoffe oder Methoden zur Behandlung von (chronischen) Krankheiten einzusetzen. Weiterhin können für bestimmte Asthma-Mittel Ausnahmegenehmigungen nach dem abgekürzten Verfahren beantragt werden. Weitere Hinweise zur Beantragung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen finden Sie hier.
Für die technisch einwandfreie Nutzung der NADAMed Medikamentendatenbank benötigen Sie den Internet Explorer 7.0 oder höher, Firefox 2.0 oder höher, oder vergleichbare Browser.
RECHT
Sport und Recht - Sportrecht
Der auf nationaler wie internationaler Ebene betriebene Leistungssport hat in den letzten 20 Jahren eine tiefgreifende Veränderung erfahren: aus dem "Amateursport" im klassischen Sinne, d.h. die Ausübung des Sports aus Liebe zum Sport selbst, wurde der Wirtschaftszweig "Leistungsport", in dem Athleten, Sponsoren, Medienunternehmen um finanziellen Erfolg und soziale Anerkennung mit lauteren oder unlauteren Mitteln wie z.B. Doping wetteifern. Das Risiko des Scheiterns hatte sich für die Beteiligten dementsprechend so erheblich erhöht, dass man nicht gewillt war, negative Entscheidungen insbesondere der Verbandsgerichtsbarkeit zu akzeptieren. Die ersten Entscheidungen der staatlichen Gerichte wie auch des Court of Arbitration for Sports (CAS) führten dazu, dass die Regelwerke der Sportverbände sich rechtsstaatlichen Maßstäben angepasst haben und heute größtenteils ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Interesse an einem effektiven Doping-Kampf und dem Schutzbedürfnis der Athleten haben.
Die NADA möchte in dieser Rubrik allen Interessierten einen ersten Überblick über die Entwicklung des Sportrechts und die verschiedenen rechtlichen Aspekte des Leistungsports geben, ohne jedoch in irgendeiner Art und Weise Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Für Anregungen und Ergänzungen wie auch Korrekturen sind wir dankbar.
NADA Justitiariat Die NADA besitzt einen hauptamtlichen Referenten Recht/Controlling, der das Justitiariat zusammen mit dem für den Bereich Recht zuständigen (ehrenamtlichen) Vorstandsmitglied leitet.
Das Tätigkeitsgebeit des Justitiariats umfasst neben der internen rechtlichen und steuerlichen Beratung der NADA auch die Beratung von Sportverbänden insbesondere bei der Umsetzung und Organisation der Anti-Doping-Regelwerke. Darüber hinaus ist das Justitiariat für das sog. "Result Management", d.h. die Administration positiver Dopingkontrollen, zuständig.
Arbeitgsgruppe Recht Das Justitiariat der NADA wird durch eine Arbeitsgemeinschaft unterstützt. Sie setzt sich zusammen aus Fachleuten aus Wissenschaft und Lehre, der staatlichen Gerichtsbarkeit und der Sportverbände. Die AG Recht steht unter der Leitung des Vorstands "Recht" der NADA . Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden durch den Vorstand der NADA für zwei Jahre ernannt und sind ehrenamtlich tätig.
Vorsitzender
Markus Hauptmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Vorstandsmitglied der NADA „Recht/Finanzen“
White & Case LLP
Bockenheimer Landstraße 20
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069/29994-1276 (d)
Fax: 069-29994-1444 (d)
E-Mail: mhauptmann@whitecase.com
Mitglieder
Prof. Dr. Jens Adolphsen
Professur für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht Universität Gießen
Götz Eilers
Chefjustitiar Deutscher Fußballbund
Tanja Haug
Dr. Franz Steinle
Präsident Landgericht Ravensburg
Dr. med. Ass. Jur. Heiko Striegel
Dr. Joachim Wann
Justitiar Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN/DOKR)
Christian Weber
Rechtsanwalt Voelker & Partner, Reutlingen
Gäste
Prof. Dr. Ulrich Haas
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Johannes Gutenberg-Universität
Dr. Holger Niese
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
Bernd Roeder
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
Friedrich-Wilhelm Moog
Bundesministerium des Innern
Informationsveranstaltungen/Fachtagungen Im Hinblick auf die Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Code und des Anti-Doping-Regelwerkes der NADA (" NADA -Code") bestand ein gesteigertes Informationsbedürfnis der deutschen Sportverbände. Neben der individuellen Beratung hat die NADA bislang zwei Informationsveranstaltungen am 24. Mai 2004 und am 2. Juni 2005 durchgeführt.
ANTI-DOPING-REGELWERKE Für den deutschen Sport ist das Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping Agentur (" NADA -Code") das wichtigste sportartenübergreifende Regelwerk im Bereich des Doping. Daneben exisitieren teilweise noch in einzelnen Sportfachverbänden eigene Anti-Doping-Ordnungen, die als Minimalstandard die Bestimmungen des NADA -Code enthalten, jedoch in Einzelfällen darüber hinaus gehen können. Nachdem der NADA -Code selber auf dem Welt-Anti-Doping-Code und den für die Praxis relevanten sog. "International Standards" der WADA basiert, sind die von der WADA als zwingend vorgegebenen Abschnitte (z.B. Art. 2 Definiton des Doping; Sanktionen, usw.) sowohl von der NADA als auch von den Sportverbänden unverändert zu übernehmen.Im Folgenden werden der Welt-Anti-Doping-Code und der NADA -Code dargestellt.
RECHTSKOMMISSION DES SPORTS GEGEN DOPING Anti-Doping-Gesetz Da Notwendigkeit und Umfang einer gesetzlichen Regelung auf dem Gebiet des Dopings seit langer Zeit umstritten sind, trafen sich auf Einladung des Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Manfred v. Richthofen, am 22. März 2004 in Berlin Vertreteter des Sports, des Staates, der politischen Parteien, der NADA und der Wissenschaft zu einer vertraulichen Klausurtagung. Als Ergebnis dieser Klausurtagung wurde im Juni 2004 die Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReDoSpo) gebildet. Aufgabe dieser Kommission ist es, einen Forderungskatalog des Sports zur härteren Bekämpfung des Dopings zu erarbeiten, die dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes und des NOK sowie dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages und der Sportministerkonferenz der Länder mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt werden soll. Insbesondere soll die Rechtskommission des Sports gegen Doping in einem gemeinsam erarbeiteten Papier die Frage beantworten, ob eine effektive Dopingbekämpfung ohne den Staat möglich ist. Soweit die Notwendigkeit einer staatlichen Regelung bejaht wird, soll die Kommission konkrete Vorschläge für den Gesetzgeber vorlegen.
Mitglieder der Kommission sind hochkarätige Juristen aus allen relevanten Gebieten und Fachrichtungen. Die ReDoSpo wird von dem Vorstandsmitglied der NADA , dem Frankfurter Rechtsanwalt Markus Hauptmann, als Vorsitzendem geleitet. Die Geschäftsführung liegt in den Händen des Justitiars des Deutschen Sportbundes, Dr. Holger Niese.
In 5 Sitzungen hat die Rechtskommission des Sports gegen Doping einen Bericht verfasst, der den Ist- und Soll-Zustand erfasst sowie mögliche gesetzliche Regelungen darstellt. Darüber hinaus werden, soweit vorhanden, vergleichbare Regelungen um europäischen Ausland dargestellt.
Der Bericht wurde am 17. Juni dem Präsidium des Deutschen Sportbundes und am 20. Juni in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die offizielle Presseerklärung und Kurzzusammenfassung können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Pressemitteilung und Kurzbericht der ReSpoDo (393 kb)